General Terms And Conditions
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Primera Ad Solutions GmbH & Co. KG
1. Geltungsbereich; zukünftige Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Primera Ad Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „Primera“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Primera ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein Schweigen auf solche Bedingungen gilt nicht als Zustimmung.
2. Angebot, Vertragsschluss und Agenturaufträge
2.1 Angebote von Primera sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Primera oder durch Leistungsbeginn gemäß den Inhalten des vereinbarten Mediaplans zustande.
2.3 Aufträge von Agenturen gelten als im eigenen Namen erteilt, sofern nicht ausdrücklich ein Agenturkunde benannt und eine im Inland zustellfähige Adresse angegeben wird.
2.4 Wird die Agentur selbst Vertragspartner, tritt sie zur Sicherung der Ansprüche von Primera mit Vertragsschluss alle bestehenden und zukünftigen Forderungen gegenüber dem Agenturkunden in Höhe von 130 % des Auftragswertes an Primera ab (Sicherungszession). Primera darf diese Abtretung offenlegen.
3. Bereitstellung von Werbemitteln und Mitwirkungspflichten
3.1 Der Kunde hat alle zur Durchführung der Kampagne notwendigen Werbemittel (Texte, Bilder, Videos etc.) mindestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn gemäß den von Primera kommunizierten technischen Anforderungen bereitzustellen.
3.2 Die Werbemittel müssen für die geplante Ausspielung geeignet sein. Primera ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, diese im Rahmen der technischen Anforderungen zu bearbeiten oder zu optimieren.
3.3 Anpassungen an den Werbemitteln dürfen erfolgen, sofern sie sich im Rahmen der vom Kunden bereitgestellten Marken-Guidelines bewegen und den Kampagnenerfolg fördern.
3.4 Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Werbemittel und verlinkten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Der Kunde stellt Primera in diesem Zusammenhang von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3.5 Angemessene Mehraufwände aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden sind von diesem zu tragen.
3.6 Primera übernimmt keine Verantwortung oder Aufbewahrungspflichten für Werbemittel. Eine Rückgabe erfolgt nicht.
4. Durchführung der Kampagne
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Ausspielung der Kampagne über alle von Primera als geeignet erachteten Plattformen und Platzierungen, z. B. Facebook, Instagram, Snapchat, Google, TikTok, Twitch etc.
4.2 Die Auslieferung kann über den gesamten Kampagnenzeitraum verteilt werden, muss aber nicht gleichmäßig erfolgen. Maßgeblich ist die Erreichung des gebuchten Volumens.
4.3 Die plattformeigenen Metriken (z. B. Impressions, Clicks, Views) gelten als Basis für Optimierung, Reporting und Abrechnung.
4.4 Sind Werbemittel nicht rechtzeitig oder fehlerhaft, bleibt die Vergütung dennoch geschuldet.
4.5 Bei Änderung der Ausgangsparameter (z. B. Verkürzung der Laufzeit um >10 %, Volumenänderung von >15 %, Einschränkung von Plattformen oder Tracking) behält sich Primera vor, Preise oder Leistungen nach Absprache anzupassen. Ist dies nicht möglich, kann Primera vom Vertrag zurücktreten.
5. Verbotene Inhalte und Sperrung
5.1 Werbemittel dürfen weder gegen geltendes Recht noch gegen Rechte Dritter verstoßen. Auch verlinkte Inhalte müssen diesen Anforderungen genügen.
5.2 Bei begründetem Verdacht auf rechtswidrige Inhalte kann Primera die Kampagne vorübergehend aussetzen. Der Kunde wird darüber innerhalb von 48 Stunden informiert und kann durch Austausch des Materials die Sperre abwenden.
6. Rechteübertragung und Freistellung
6.1 Der Kunde räumt Primera alle zur Vertragserfüllung notwendigen Nutzungsrechte an den bereitgestellten Werbemitteln ein. Primera ist berechtigt, diese Rechte an Partner weiterzugeben.
6.2 Der Kunde garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er alle erforderlichen Rechte besitzt. Er stellt Primera von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei.
6.3 Der Kunde beauftragt Primera, im Namen des Kunden die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Plattformen, Vermarkter und Werbepartner zu akzeptieren. Die Akzeptanz ist zu dokumentieren.
7. Verschiebung und Verlängerung von Kampagnen
7.1 Kann eine Kampagne nicht wie geplant starten (z. B. durch fehlende Platzierung oder verspätete Werbemittel), ist Primera berechtigt, den Zeitraum um die ursprüngliche Laufzeit zu verschieben.
7.2 Bei Kampagnen mit festen Zielzahlen (z. B. Klicks) kann sich die Laufzeit bis zur Zielerreichung verlängern, sofern dies zumutbar ist. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine vergleichbare Ersatzschaltung.
8. Prüfung und Beanstandungen
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 48 Stunden nach Start zu prüfen. Reklamationen müssen unverzüglich schriftlich erfolgen. Andernfalls gilt die Leistung als vertragsgemäß.
8.2 Abweichungen von bis zu 10% im gebuchten Volumen (z. B. Impressions) gelten als tolerabel und stellen keinen Mangel dar.
9. Stornierung und Änderungsbuchungen
9.1 Buchungen können bis zu 14 Tage vor Kampagnenstart kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung kann die Kampagne einmalig um bis zu 60 Tage verschoben werden. Andernfalls fällt eine Stornogebühr von bis zu 25 % des Buchungsvolumens an. [
9.2 Änderungswünsche müssen rechtzeitig vor Volumenabdeckung eingereicht werden. Nach Kampagnenstart ist Primera nicht zur Umsetzung verpflichtet.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Mediaplan. Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.
10.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsstellung zu leisten.
10.3 Bei Zahlungsverzug oder Insolvenzgefahr kann Primera Leistungen zurückhalten oder Sicherheit verlangen.
10.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
11. Haftung
11.1 Primera haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Primera nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
11.3 Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
11.4 Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossene Ansprüche sind auf 5 % des Auftragswertes begrenzt.
11.5 Ansprüche verjähren nach 12 Monaten ab Entstehung, soweit gesetzlich zulässig.
12. Datenschutz
12.1 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Anforderungen auf seiner Website erfüllt sind – insbesondere transparente Hinweise auf Cookies, Tracking und Zwecke der Datenverarbeitung.
12.2 Primera setzt ggf. Tracking-Codes von Vermarktern oder Plattformen ein, um Kampagnen zu optimieren. Diese gelten nicht als Subunternehmer im Sinne der DSGVO, da Primera im Namen des Kunden handelt.
12.3 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Einwilligungen der Nutzer einzuholen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
13. Gerichtsstand, Recht, Sonstiges
13.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg, sofern gesetzlich zulässig.
13.3 Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
13.4 Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung ist dann anzustreben.
14. Mindestbuchungsvolumen und Angebotsgültigkeit
14.1 Das Mindestbuchungsvolumen beträgt € 5.000,- pro Kampagne.
14.2 Angebote sind 14 Tage ab Erhalt gültig.

